Für folgende psychotherapeutischen Angebote bin ich qualifiziert:
- Psychologische Psychotherapie bei psychischen Störungen wie posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Anpassungsstörung, Angststörung oder Depression
- traumafokussierte Therapie
- transdiagnostische, stressorbasierte Behandlung
- Systemische Arbeit und Familientherapie
Im Elterncoaching möchte ich Eltern dazu befähigen, ihre Rolle als Anker in der Beziehung zu ihren Kinden zu finden und sie darin zu stärken.
Es ist mittlerweile eine weit verbreitete Einsicht, dass die alte, traditionelle Autorität in der Erziehung keine Option mehr ist (Haim Omer). Viele Eltern scheinen aber noch keine Alternative
dazu gefunden zu haben. Dies führt zu Verunsicherung und schwächt die Eltern in ihrer Rolle. Im Elterncoaching orientiere ich mich an meiner langjährigen Erfahrung als klinischer Psychologe und
am Ansatz der "Neuen Autorität" von Haim Omer und Arist von Schlippe.
Ein Elterncoaching kann sowohl begleitend zu einer psychotheapeutischen Behandlung des Kindes oder Jugendlichen oder separat von Eltern mit konkreten Erziehungsfragen und -unsicherheiten in
Anspruch genommen werden.
Wer mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien arbeitet, bewegt sich in einem herausfordernden, emotionalen Spannungsfeld. Lösungsansätze und Reaktionsweisen sind dabei stark von der persönlichen Geschichte der jeweiligen Fachperson geprägt. Dies gilt sowohl für Psychotherapeut:innen als auch für Sozialpädagog:innen oder ähnliche Berufsgruppen.
Supervision hat sich dabei als bewährte Methode erwiesen, um ein fundiertes Bewusstsein und eine kritische Reflexion über die eigene Arbeit zu entwickeln. Diese Prozesse sind
unerlässlich, um eine qualitativ hochwertige Arbeit zu gewährleisten und dienen gleichzeitig der eigenen Psychohygiene.
Auch als Supervisor arbeite ich entsprechend meiner Sozialisierung als Psychotherapeut. So dringt in meiner Arbeitsweise unweigerlich meine langjährige Erfahrung in der Kinder- und
Jugendpsychiatrie, meine systemische Grundausbildung, meine trauma- und stressorfokussierte Herangehensweise sowie meine schamsensible Perspektive durch.
Je nach Ausgangslage werden die Kosten durch unterschiedliche Kostenträger getragen oder werden selber übernommen.
Wenn eine ärztliche Anordnung* vorliegt, werden die Kosten von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Besteht eine Verfügung durch die Invalidenversicherung (IV), werden
die Kosten von der IV übernommen. Weitere Kostenträger können Schulgemeinden oder die Opferhilfe sein.
In allen anderen Situationen sind die Kosten selbst zu tragen.
* Eine ärztliche Anordnung stellt zum Beispiel Ihr Kinder- oder Hausarzt aus.